<script>

Paketabgabe beim Nachbarn

Paketabgabe beim Nachbarn

Paketabgabe (@ auremar / fotolia.com)

Bei der Paketabgabe beim Nachbarn können sich einige Probleme und Fallstricke ergeben. Viele nehmen die Sendung an, ohne zu wissen, dass man damit auch gewisse Verpflichtungen eingeht.

Ist der Empfänger eines Paketes nicht zuhause und es steht kein Paketkasten zur Verfügung, dann ist die Paketabgabe beim Nachbarn und Anwohnern nach wie vor eine der häufigsten „alternativen Zustellmethoden“. Der Paketbote hinterlässt in diesen Fällen eine schriftliche Nachricht mit der Information, wo in der Nachbarschaft die Sendung abgeholt werden kann. Meist funktioniert diese Lösung auch recht gut: Dem Paketboten ist geholfen, weil er seine Lieferung ohne großen zeitlichen Mehraufwand abgeben kann und auch dem Paketempfänger bleiben im Idealfall unnötige Wartezeit und zusätzliche weite Wege erspart, da er nur kurz zum Nachbarn laufen muss, um seine Sendung in Empfang zu nehmen. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis vorausgesetzt, hat die Paketzustellung beim Nachbarn also ihre Vorteile. Dass dieser als „Aushilfs-Paketannahmestelle“ zwangsläufig Einblick ins eigene Bestellverhalten bekommt, muss man dabei natürlich akzeptieren.

Bei allen Vorteilen wirft die Paketannahme durch den Nachbarn aber auch Fragen auf. Wie ist eigentlich die rechtliche Situation, etwa wenn der Inhalt einer bei Anwohnern abgegebenen Sendung beschädigt ist oder wenn ein Paket angeblich beim Nachbarn abgegeben wurde, nun aber nicht mehr zu finden ist? Oder ganz grundsätzlich gefragt: Darf ein Zusteller eigentlich einfach ein Paket jemand anderem als dem ausgewiesenen Empfänger in die Hände geben? Und muss man selbst überhaupt Pakete, die nicht für einen selbst bestimmt sind, annehmen?

Die „Paketabgabe beim Nachbarn“ spielt für Paketdienstleister eine so wichtige Rolle, dass sie meist explizit in den AGBs aufgeführt wird. Die Abgabe von Paketen bei Anwohnern ist also in der Regel feste Praxis bei Logistikunternehmen. Wer ganz sicher ausschließen will, dass seinen Pakete beim Nachbarn landen, der kann aber dieser Form der Ersatzzustellung widersprechen. Das geht meistens schon bei der Aufgabe der (Online-)Bestellung.

Findet man sich selbst in der Rolle des Nachbarn wieder, der vom Zusteller um die Annahme einer Sendung für jemand anderen gebeten wird, dann ist man nicht verpflichtet das Paket anzunehmen. Grundsätzlich kann man die Annahme einfach ohne Begründung ablehnen. Beispielsweise könnte es ja sein, dass man bei der Paketannahme sogar in Vorleistung treten und Geld auslegen müsste – eine Gefälligkeit, die schon eine ordentliche Portion Vertrauen und Bekanntheit voraussetzt.

Nimmt man ein Paket für eine andere Person entgegen, so wird vorausgesetzt, dass man die Sendung mit der gleichen Sorgfalt behandelt wie eine eigene Bestellung. Sollte der bestellte Artikel dennoch beschädigt sein, so haftet man in der Regel nicht für den Schaden. Bei mutwilliger Beschädigung ist man dagegen sehr wohl haftbar. Man sollte daher auch Sendungen, die man für jemand anderen annimmt, genau auf von außen sichtbare Schäden an der Verpackung oder verdächtige Geräusche (z.B. Scherben) aus dem Paketinnern prüfen. Nichtsdestotrotz besteht immer ein gewisses Risiko, dass es im Falle eines Schadens zu Streitigkeiten kommen kann. Auch hier gilt also: Paketannahme für den Nachbarn setzt Vertrauen voraus.

Hat man schließlich ein Paket oder Päckchen entgegengenommen, so sollte man es auf keinen Fall einfach beim Nachbarn, z.B. vor seiner Wohnungstür ablegen. Ist die Sendung dann nämlich plötzlich verschwunden, so kann man dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Kennt man den Empfänger einer Sendung nicht persönlich, dann sollte man die abholende Person sicherheitshalber bitten sich auszuweisen. So verhindert man, dass sich Dritte mit krimineller Energie Pakete erschleichen.

Grundsätzlich gilt bei der Abgabe von Paketen bei Nachbarn: Geht die Sendung verloren oder ist beschädigt bevor sie beim offiziellen Empfänger ankommt, dann muss dieser keine der entstehenden Kosten tragen, sondern kann vom Versender eine Erstattung des Kaufpreises einfordern. Ärgerlich bliebe es aber natürlich trotzdem, wenn eine Bestellung auf dem allerletzten Stück Weg verloren ginge oder beschädigt würde.

Zur Paketabgabe beim Nachbarn als alternativer Zustelllösung kann mal also als Fazit sagen: Das Verfahren ist gängige Praxis und hat seine Vorteile, es gilt aber einiges dabei zu beachten. Eine gewisse Vertrauensbasis – und nicht zuletzt gesunder Menschenverstand – helfen dabei, dass die Paketabgabe beim Nachbarn keine Probleme mit sich bringt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert