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Paketzustellung zum Nachbarn: Welche juristischen Falltüren gibt es?

Oft ist es ein echter Segen, wenn der Paketbote eine lang erwartete Sendung einem hilfsbereiten Nachbarn zugestellt hat. Meistens ist man nämlich gerade dann nicht zuhause, wenn das Paket vom Zusteller überbracht wird. Die Zustellung zum „Ersatzempfänger“ – so der Ausdruck im Fachjargon – ist in jedem Fall eine bequeme Lösung sowohl für den Zusteller wie auch den Empfänger. Doch so praktisch das auch sein mag, tatsächlich birgt die sogenannte ersatzweise Zustellung aber bestimmte rechtliche Risiken, die man kennen sollte. Nachfolgend haben wir diese einmal für sie zusammengefasst.

Wer gilt im juristischen Sinne als Nachbar?
Die erste Frage, die beantwortet werden will, ist: Wer kommt überhaupt alles als Nachbar für eine Zustellung in Frage? Im Postverkehr ist dies über die letzten Jahre zum echten Streitpunkt geworden. Nach gängiger Auffassung ist es nicht ausreichend, wenn der Zusteller auf der Benachrichtigungskarte lediglich „Nachbar“ vermerkt, er muss das schon weiter präzisieren. D.h. wie ist der genaue Name des Nachbarn, der die Sendung entgegengenommen hat. Allgemein gilt: Die Zustellung muss sich auf Nachbarn in unmittelbarer räumlicher Nähe beschränken. Bei einem Mehrfamilienhaus sind alle Hausbewohner Nachbarn. In Hochhaussiedlungen dagegen nur die Parteien auf derselben Etage.

Der Zustelldienst: Dürfen Versandunternehmen Sendungen beim Nachbarn abgeben?
In Mehrfamilienhäusern oder großen Mietshäusern müssen Empfänger nach ihren Paketen gelegentlich regelrecht fahnden, da nicht immer klar ist, wo das Paket eigentlich abgegeben wurde. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, lautet, ob Paketboten ihre Sendungen überhaupt einfach so an einen Nachbarn zustellen dürfen. Kurz und knapp formuliert sind sie dazu berechtigt. Die Rechtsgrundlage dafür findet man in der Regel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese enthalten oft eine Klausel, die die ersatzweise Zustellung an einen Nachbarn ausdrücklich vorsieht. Die Gültigkeit dieser Klausel ist aber wiederum davon abhängig, ob der Empfänger auch darüber informiert wurde, an welcher Stelle er seine Lieferung abholen kann. Der Empfänger muss nämlich über sein Paket beim Nachbarn mit einer Karte im Briefkasten in Kenntnis gesetzt werden.
Wenn man als Absender keine Ersatzzustellung möchte, kann man dieser ausdrücklich widersprechen. Bei den meisten Versandhandelsunternehmen lässt sich das ganz einfach ankreuzen. Um als Absender definitiv auf der sicheren Seite zu sein, sollte man dies schon beim Versand geltend machen.

Worauf muss der Nachbar achten?
Als hilfsbereiter Nachbar bleibt man in Bezug auf mögliche haftungsrechtliche Probleme im Grunde unbeschadet, sofern es sich bei der Paketannahme lediglich um eine Gefälligkeit handelt. Eine Pflicht zur Annahme von Sendungen gibt es nicht. Wenn man mit dem Nachbarn vorher verabredet, die Sendung für ihn anzunehmen, ist man rechtlich ein Auftragsverhältnis eingegangen, und damit in der Pflicht, die Absprache zu erfüllen und das Paket dem Nachbarn auch beim nächstmöglichen Zeitpunkt zu übergeben. In dem Fall, dass man allerdings Geld verauslagt hat – bei Zahlung per Nachname beispielsweise – hat man als Ersatzempfänger ein Zurückbehaltungsrecht, bis man das Geld erhalten hat.
Wenn man den Nachbarn nicht persönlich kennt, für den man das Paket angenommen hat, ist es sinnvoll, sich von ihm zur Sicherheit den Ausweis zeigen lassen.
Mit Paketen des Nachbarn sollte man außerdem sehr sorgsam umgehen. Eine fahrlässige Beschädigung des Paketes kann nämlich zur Leistung von Schadenersatz gegenüber dem Absender verpflichten. Ist ein Päckchen offensichtlich beschädigt, ist es ratsam die Annahme zu verweigern, auch wenn man dafür nicht belangt werden kann. Auch sollte man wegen der möglichen Gefahr eines Diebstahls ein angenommenes Paket nicht einfach vor der Haustüre des eigentlichen Empfängers abstellen.

Der Paketempfänger selbst:
Der Umstand, dass eine Paketsendung beim Nachbarn abhandenkommt, ist gar nicht so selten wie man vielleicht denkt. Empfangsbestätigungen werden öfter unleserlich unterschrieben, so dass sich im Nachgang nicht mehr oder nur schwer feststellen lässt, wer das Paket tatsächlich angenommen hat. Möglicherweise legt der Nachbar das Paket auch einfach vor der Haustüre ab, vor der es dann geklaut wird.
Das Problem ist, dass man als Empfänger dem Paketdienst nicht wirklich untersagen kann, die Sendung an anderer Stelle, sprich beim Nachbarn abzugeben. Der Vertrag besteht nämlich zwischen Zusteller und Absender. Man kann bei der Bestellung allerdings angeben, dass man das Paket nur persönlich in Empfang nehmen möchte. Der Händler muss beim Zusteller dazu den Zusatz „eigenhändig“ buchen. In jedem Fall ist der Händler zu Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, wenn das Paket nicht ordnungsgemäß beim Besteller eintrifft. Wenn die Sendung während der Auslieferung verloren geht, haftet der Zusteller vollumfänglich. Sofern die Zustellung jedoch quittiert wurde, greift die Ersatzzustellungsklausel aus den AGB.
Wenn man aber auf Nummer sicher gehen möchte, sollte man sich die Bestellung am besten direkt in die nächste Postfiliale liefern lassen.
Fazit: Alternative Zustellwege auch in Betracht ziehen
Beim Paketempfang durch den Nachbarn gibt es rechtliche Fallstricke, die zu beachten sind.
Als Empfänger hat man nicht wirklich Einfluss darauf, ob der Zustelldienst die nachbarschaftliche Hilfsbereitschaft in Anspruch nimmt oder nicht. Einzig der Absender kann entscheiden, dass er das nicht möchte und einer Ersatzzustellung widersprechen.
Seinen Nachbarn gegenüber etwas unter die Arme zu greifen kann nicht schaden, will man doch ein gutes Verhältnis zu diesen unterhalten. Rechtlich wird es nur dann problematisch, wenn die in Empfang genommene Sendung Schaden nimmt oder verloren geht. Dann ist man unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet.
Um ein gutes Nachbarschaftsverhältnis nicht zu sehr zu strapazieren, sollte man sich bei der Bestellung von Paketen auch nicht immer auf den Nachbarn verlassen, sondern alternative Zustellwege wie die direkte Lieferung zu einer Postfiliale oder einen Paketkasten in Betracht ziehen. Gerade dann, wenn man viele Pakete bestellt und auch nicht will, dass der Nachbar über jede Lieferung Bescheid weiß, lohnt es sich darüber nachzudenken.

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