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Abstellgenehmigung

Abstellgenehmigung sinnvoll?Jeder Paketzusteller dürfte sich über eine Abstellgenehmigung freuen, ist es für ihn doch sehr bequem die Sendung einfach an einem, vorher in der Abstellerlaubnis, festgelegten Ort zu hinterlegen. Dieser Ort ist in vielen Fällen die Garage, deswegen hört man oft auch den Begriff “Garagenvertrag”. Eine Unterschrift, von Ihnen als Empfänger, ist dann nicht mehr notwendig, um den Empfang zu bestätigen. Der Vorteil liegt auf der Hand:  ist zum Zeitpunkt der Anlieferung niemand zu Hause,  kann die Sendung trotzdem zugestellt werden. Der lästige  Gang zum Nachbarn oder in eine Filiale bzw. die Neulieferung am nächsten Tag entfällt.

Doch ergeben sich auch negative Aspekte: Da das Paket ohne Unterschrift als zugestellt gilt, ist es als Empfänger schwierig bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung einen genauen Nachweis zu erbringen, was in den meisten Fällen zu einem unwiederbringlichen Wertverlust führt, der den Empfänger belastet. Auch ist eine kurzfristige Annahmeverweigerung des Paketes schlecht möglich, denn diese sollte persönlich erfolgen, damit die Annahme als verweigert gilt und das Paket zum Absender zurückgeschickt wird.

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Sie können eine Abstellgenehmigung nur für eine einzige Zustellung erteilen oder auch unbefristet bis auf Widerruf. Dieser Widerruf der Abstellgenehmigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Für eine einmalige Abstellerlaubnis genügt es z.B. diese am Briefkasten zu befestigen und darauf genau den Versender, die Sendungsnummer und den Abstellort zu vermerken. Vergessen Sie die Unterschrift nicht. Es ist nicht möglich eine generelle Abstellerlaubnis für alle Paketdienste zu erteilen, diese muss für jeden Paketdienst einzeln erfolgen. Das hat den Vorteil das Sie z.B. DHL und GLS eine Genehmigung erteilen können, weil deren Fahrer an Ihrem Ort besonders zuverlässig sind, anderen Zustellern jedoch nicht.

Für Paketkästen, welche nicht mit Zustellern direkt kooperieren (was derzeit für fast alle gilt) benötigen Sie ebenfalls eine Abstellgenehmigung für jeden einzelnen Paketzusteller.

Hier finden Sie Links zu den Abstellgenehmigungen der gängigen Zusteller:

GLS / DPD / DHL / Hermes / UPS bietet diesen Service derzeit nicht an.



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